Deinem Arbeitgeber musst du es nur mitteilen, wenn du für die Hochzeit Sonderurlaub bekommen willst. Ob Sonderurlaub und wie viele Tage es sind ist aber gesetzlich nicht geregelt, das hängt von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ab.

Steuerlich kann dein Arbeitgeber seit der Einführung von ELStAM keine Änderungen mehr vornehmen. Für eure Steuerklassen-Änderungen müsst ihr einen Antrag beim Finanzamt stellen, welches dann eure Daten elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt.