Danke für deine Antwort,
Ich meine aber, muss ich schon direkt nach meinem Urlaub zum Arbeitgeber Bescheid sagen oder erst wenn es offiziell in Deutschland eingetragen ist? Da es ja dann zurück gerechnet wird, müsste ich doch theoretisch schon sofort nach der Eheschließung Bescheid geben. Andersrum ist es ja dann noch nicht anerkannt in Deutschland, also auch nicht beim Arbeitgeber. Das meine ich, ich hoffe man versteht es jetzt besser, kann mich gerade nicht so richtig ausdrücken ;-)