Da mein Vater auch einen Behindertenausweis hat weiss ich, dass man in Deutschland auf den blauen Behindertenparkplätzen nur dann parken darf, wenn man auch das G für gehbehindert drauf hat.
Denn diese Plätze in erster Reihe sind für genau dafür errichtet, für Rollstuhl Fahrer und gehbehinderte Menschen die Gehhilfen benötigen und nicht weit laufen können.
Man beachte mal in der Praxis, wer so alles auf diesen Parkplätzen parkt, jeder der einen Behindertenausweis hat, aber ohne das G und das ist nicht ok aus meiner Sicht. Allerdings wissen viele Passinhaber gar nicht, dass sie trotz Ausweis dort nicht parken dürfen. Da müsste das Versorgungsamt viel besser aufklären.
Dietmar, ich weiss jetzt nicht, wie Dein Ausweis aussieht, aber wenn er das G nicht hat (was im Ausland ja ganz anders sein kann), dann hatte das Amt in diesem Fall sogar recht