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Thema: Behinderung und ESTA?

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  1. #1
    USA-Southwest-Liebhaberin Avatar von Simone
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    Da mein Vater auch einen Behindertenausweis hat weiss ich, dass man in Deutschland auf den blauen Behindertenparkplätzen nur dann parken darf, wenn man auch das G für gehbehindert drauf hat.

    Denn diese Plätze in erster Reihe sind für genau dafür errichtet, für Rollstuhl Fahrer und gehbehinderte Menschen die Gehhilfen benötigen und nicht weit laufen können.

    Man beachte mal in der Praxis, wer so alles auf diesen Parkplätzen parkt, jeder der einen Behindertenausweis hat, aber ohne das G und das ist nicht ok aus meiner Sicht. Allerdings wissen viele Passinhaber gar nicht, dass sie trotz Ausweis dort nicht parken dürfen. Da müsste das Versorgungsamt viel besser aufklären.

    Dietmar, ich weiss jetzt nicht, wie Dein Ausweis aussieht, aber wenn er das G nicht hat (was im Ausland ja ganz anders sein kann), dann hatte das Amt in diesem Fall sogar recht
    Viele Grüße Simone





  2. #2
    Amerikaner Avatar von Mona27
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    Zitat Zitat von Simone Beitrag anzeigen
    Da mein Vater auch einen Behindertenausweis hat weiss ich, dass man in Deutschland auf den blauen Behindertenparkplätzen nur dann parken darf, wenn man auch das G für gehbehindert drauf hat.
    Hmm ... Steffi ist ja auch im Besitz von einem Schwerbehindertenausweis, aber da sie nur das G da stehen hat, kann ich (und jeder andere, der Steffi mit im Auto hat) nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.
    Das ginge nur, wenn auf dem Ausweis ein aG (außergewöhnlich Gehbehindert) stehen würde. So ist zumindest meine Info vom Versorgungsamt.
    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub

  3. #3
    USA-Southwest-Liebhaberin Avatar von Simone
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    Zitat Zitat von Mona27 Beitrag anzeigen
    Hmm ... Steffi ist ja auch im Besitz von einem Schwerbehindertenausweis, aber da sie nur das G da stehen hat, kann ich (und jeder andere, der Steffi mit im Auto hat) nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.
    Das ginge nur, wenn auf dem Ausweis ein aG (außergewöhnlich Gehbehindert) stehen würde. So ist zumindest meine Info vom Versorgungsamt.
    Herrjeh, Du hast natürlich Recht, sorry!

    aG muss drauf sein, hat sich mein Vater vor Gericht schwer erkämpft.

    Da war ich nicht Herr aller meiner Sinne, sorry
    Viele Grüße Simone





  4. #4
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    Zitat Zitat von Simone Beitrag anzeigen
    Da mein Vater auch einen Behindertenausweis hat weiss ich, dass man in Deutschland auf den blauen Behindertenparkplätzen nur dann parken darf, wenn man auch das G für gehbehindert drauf hat.

    Denn diese Plätze in erster Reihe sind für genau dafür errichtet, für Rollstuhl Fahrer und gehbehinderte Menschen die Gehhilfen benötigen und nicht weit laufen können.

    Man beachte mal in der Praxis, wer so alles auf diesen Parkplätzen parkt, jeder der einen Behindertenausweis hat, aber ohne das G und das ist nicht ok aus meiner Sicht. Allerdings wissen viele Passinhaber gar nicht, dass sie trotz Ausweis dort nicht parken dürfen. Da müsste das Versorgungsamt viel besser aufklären.

    Dietmar, ich weiss jetzt nicht, wie Dein Ausweis aussieht, aber wenn er das G nicht hat (was im Ausland ja ganz anders sein kann), dann hatte das Amt in diesem Fall sogar recht
    Die einzigen Behindertenausweise, die es hier gibt, sind ausschliesslich fuer's Parken gedacht, und mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet! sie shehen so aus, und es ist recht unverstaendlich, wieso das nicht zu erkennen ist, dass ein behinderter damit parken darf, wenn das Teil im Auto praesentiert ist.
    Hier wird jeder Polizist/jede Politesse, einen Ausweis respektieren, der mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet ist, egal ob die USA mit dem Land ein Abkommen haben, oder nicht!
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  5. #5
    USA-Southwest-Liebhaberin Avatar von Simone
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    Zitat Zitat von Blazer Beitrag anzeigen
    Die einzigen Behindertenausweise, die es hier gibt, sind ausschliesslich fuer's Parken gedacht, und mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet! sie shehen so aus, und es ist recht unverstaendlich, wieso das nicht zu erkennen ist, dass ein behinderter damit parken darf, wenn das Teil im Auto praesentiert ist.
    Hier wird jeder Polizist/jede Politesse, einen Ausweis respektieren, der mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet ist, egal ob die USA mit dem Land ein Abkommen haben, oder nicht!
    Für mich klar ersichtlich Dietmar, aber der deutsche Amtsschimmel...
    Viele Grüße Simone





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