der Themensteller hat ja den ersten Teil des Aufenthalts mit einem Visa abgedeckt. Also gelten dort alle oben einkopierten Regelungen nicht. Es soll ja der Status aus dem Visum heraus umgeschrieben werden. Ob das in ein I-94W (das W habe ich in meinem ersten Post vergessen) ueberfuehrbar ist weiss ich nciht, aber in ein B1/B2 muss moeglich sein.

Und nun noch schnell zu der oben einkopierten Sachlage mit den angrenzenden Laendern (Canada, Mexiko, ein paar weitere Inseln...); da gibt es eine Regelung, das man bei Kurztrips in diese Laender keine Ausreise mit erneuter Einreise machen muss. Die Regelung gabs schon immer vor dem Visa-Waiver Program fuer den weissen Schnipsel und ist dann spaeter fuer das Visa-Waiver Programm erweitert worden auf Draengen der Kreuzfahrindustrie, weil die dann beim Inselhopping immer das Ein- und Ausreisen machen mussten.
In dem Fall laufen natuerlich die 90 Tage normal weiter.

Wenn man moechte kann man natuerlich auch eine Ausreise verlangen. Kanada und Mexiko sind ja schliesslich immer noch andere Laender ... ich hoerte sogar da will einer eine Mauer bauen...

Ist natuerlich auch keine Einladung zur dauerhaften Selbstverlaengerung eines geschleppten i-94W Aufenthalts. Ich wuerde aber mal wetten so ein, zweimal duerfte man das ohne Nachfrage hinkriegen...