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Thema: Übergang von M1 auf ESTA - Ausreise nach Kanada?

  1. #1
    hat schon von Amerika gehört
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    Übergang von M1 auf ESTA - Ausreise nach Kanada?

    Hi.
    Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt. Bisher konnte ich von keinem Beamten oder wem auch immer eine konkrete, definitive Antwort bekommen.
    Meine Situation ist wie folgt:
    Ich fliege am 22.09. mit einem M1-Visum in die Staaten. Das ist allerdings von der Schule begrenzt bis Mitte Dezember. Danach möchte ich nach Hawaii, um bei einer Organisation als Volunteer zu helfen (ab dem 01.01.). Dafür reicht das ESTA-Visum. Mein Rückflug ist bereits für den 30.03. gebucht. Mein Plan ist also am 01.01. vom M1 auf das ESTA-Visum umzusteigen. Dafür muss ich zuerst ausreisen, richtig? Was denkt ihr, wird es sicher klappen, wenn ich nach Kanada fliege und dort ein ESTA beantrage? Oder ist das unsicher? Aber welche Möglichkeit habe ich sonst?
    Danke für eure Hilfe.

  2. #2
    Kanadier Avatar von Kali
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    Hallo Melissa,
    erstmal ein
    Genau kenne ich mich mit der Visa Geschichte auch nicht aus,
    ich weiss aber das ein Grenzübertritt nach Kanada nicht als Ausreise zählt.
    Gruß Kali

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  3. #3
    I like the USA Avatar von Linedancer
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    Eine Reise nach Kanada oder Mexiko gilt nicht als Ausreise. Du musst den Kontinent verlassen....sprich z.B. zurück nach Europa reisen.
    Mit den Bedingungen deines Visums kenn ich mich nicht aus aber wie ich lese gilt es bis Mitte Dezember. Nachdem das Visum beendet ist musst du also wohl sowieso erst mal ausreisen.
    Ein ESTA wird dir dann wahrscheinlich genehmigt. Es ist aber lediglich eine Reisegenehmigung. Wie der Officer bei der Einreise entscheidet ( wie lange du bleiben darfst und ob überhaupt) weiss ich nicht. Er sieht aber definitiv das du erst vor kurzem ausgereist bist und nun erneut auf der Matte stehst. Es ist also durchaus möglich das du zur secondary inspection musst und erklären musst was du da schon wieder willst, wie du das finanzierst usw. Man könnte dir unterstellen illegal im Land bleiben zu wollen oder ähnliches.
    Inwieweit ein ESTA ausreicht wenn du als Volunteer "arbeiten" möchtest weiss ich nicht. Du scheinst dich da ja schon informiert zu haben. Generell ist arbeiten - welcher Art auch immer - unter ESTA verboten. Ich hoffe für dich deine Infos stimmen.
    Die Höchstdauer, die du unter ESTA bleiben kannst sind 90 Tage ( Einreise- und Ausreisetag zählen mit). Dein Rückflug ist also schon ganz schön weit am Ende dieser 90 Tage ( sollte aus irgendeinem Grund dein Rückflug verschoben werden und du dadurch die 90 Tage überschreiten hast du einen overstay ).
    Der Officer gibt zwar meistens 90 Tage...muss er aber nicht. Er kann auch weniger geben.

    Auf jeden Fall solltest du genug "binding ties" dabei haben um zu belegen, dass du zurück nach Deutschland gehst. Z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag usw.
    Skeptisch sein, werden die bei der erneuten Einreise auf jeden Fall. Weil du zweimal hintereinander in so kurzen Abständen ins Land willst.

    Lg
    Michaela
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  4. #4
    Cheeseburger in Paradise Avatar von Chris
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    der Reihe nach ...

    Eine Ausreise nach Kanada oder Mexiko zaehlt entgegen allgemeiner Forenweisheit durchaus als Ausreise. Da wird immer eine Kannvorschrift die fuer die Kreuzfahrindustrie geschaffen wurde mit einer Mussvorschrift verwechselt.

    das "Esta-Visa" meint vermutlich eine visa-freie Einreise unter dem Visa-Waiver Verfahren mit Form I-94. Ob damit eine Taetigkeit als Volunteer machbar ist muss man mal an anderer Stelle pruefen ... ist aber nicht unmoeglich. Den ESTA Antrag kann man auch vorher schon machen, da kann man trotzdem anschliessend auf Visum einreisen, falls man da Bedenken wegen der Vorgeschichte haben sollte.

    Das vorhandene Visum geht wie ich es dem Eingangstext entnehme bis Mitte Dezember? Dann wird der Einreisestempel im Pass mit Sicherheit nur bis zu dem Datum gehen.
    Man kann Visa im Land bei Fortbestand der Gruende ohne Ausreise ggf. verlaengern oder auch in eine andere Visa-Klasse umschreiben. Dazu muessen natuerlich auch die Voraussetzungen gegeben sein. Dann ist das relativ unproblematisch, hab das frueher schon oft gemacht.
    Ob man das nun auch von einem Visa in das I-94 geht da bin ich allerdings ueberfragt. Kann sein dass man in so einem Fall zum B1/B2 greifen muss. Ist das derzeitige M1 schon beantragt? Sonst koennte man bei der Beantragung gleich ein B1/B2 mit beantragen und dann gezielt im Dezember konvertieren. man kann mehr als ein Visa besitzen und als Reisender auch aussuchen welches man benutzen moechte. Muss natuerlich alles immer passen.

    Vor eine secondary inspection muss man uebrigens nicht unbedingt Sorgen machen. Wenn man alles in Ordnung hat ist das ein normaler Verwaltungsakt. Ich persoenlich halte vermutlich den Guinessbook-Rekord an ebensolchen (ich schaetze mal mehr als 50).

  5. #5
    I like the USA Avatar von Linedancer
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    Chris, lt. offizieller Seite der US Behörde gilt eine Reise nach Canada oder Mexiko aber nicht als Ausreise ( wobei sich das auf ESTA Reisende bezieht die sich unter Visa Waiver aufhalten. Hier in der Frage besteht ja noch ein Visum bei dem man glaube ich sowieso nicht sofort ausreisen muss, sondern noch eine Karrenzzeit hat von einem Monat ).

    Quelle: https://travel.state.gov/content/vis...am.html#90days

    Trips to Canada, Mexico, or nearby Islands
    If you are admitted to the United States under the VWP, you may take a short trip to Canada, Mexico, or a nearby island and generally be readmitted to the United States under the VWP for the remainder of the original 90 days granted upon your initial arrival in the United States. Therefore, the length of time of your total stay, including the short trip, must be 90 days or less. See the CBP website. Citizens of VWP countries* who reside in Mexico, Canada, or a nearby island are generally exempted from the requirement to show onward travel to another country* when entering the United States. Learn more on the CBP website.

    Oder verstehe ich das falsch

    Ist man unter ESTA ( VWP .... I94W) in den USA kann man seinen Status nicht ändern

    Persons admitted under the Visa Waiver Program are not permitted to change status in the United States. See Change My Nonimmigrant Status on the U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) website.
    Lg
    Michaela
    Geändert von Linedancer (16.08.16 um 13:11 Uhr)
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  6. #6
    Cheeseburger in Paradise Avatar von Chris
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    der Themensteller hat ja den ersten Teil des Aufenthalts mit einem Visa abgedeckt. Also gelten dort alle oben einkopierten Regelungen nicht. Es soll ja der Status aus dem Visum heraus umgeschrieben werden. Ob das in ein I-94W (das W habe ich in meinem ersten Post vergessen) ueberfuehrbar ist weiss ich nciht, aber in ein B1/B2 muss moeglich sein.

    Und nun noch schnell zu der oben einkopierten Sachlage mit den angrenzenden Laendern (Canada, Mexiko, ein paar weitere Inseln...); da gibt es eine Regelung, das man bei Kurztrips in diese Laender keine Ausreise mit erneuter Einreise machen muss. Die Regelung gabs schon immer vor dem Visa-Waiver Program fuer den weissen Schnipsel und ist dann spaeter fuer das Visa-Waiver Programm erweitert worden auf Draengen der Kreuzfahrindustrie, weil die dann beim Inselhopping immer das Ein- und Ausreisen machen mussten.
    In dem Fall laufen natuerlich die 90 Tage normal weiter.

    Wenn man moechte kann man natuerlich auch eine Ausreise verlangen. Kanada und Mexiko sind ja schliesslich immer noch andere Laender ... ich hoerte sogar da will einer eine Mauer bauen...

    Ist natuerlich auch keine Einladung zur dauerhaften Selbstverlaengerung eines geschleppten i-94W Aufenthalts. Ich wuerde aber mal wetten so ein, zweimal duerfte man das ohne Nachfrage hinkriegen...

  7. #7
    I like the USA Avatar von Linedancer
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    Und nun noch schnell zu der oben einkopierten Sachlage mit den angrenzenden Laendern (Canada, Mexiko, ein paar weitere Inseln...); da gibt es eine Regelung, das man bei Kurztrips in diese Laender keine Ausreise mit erneuter Einreise machen muss. Die Regelung gabs schon immer vor dem Visa-Waiver Program fuer den weissen Schnipsel und ist dann spaeter fuer das Visa-Waiver Programm erweitert worden auf Draengen der Kreuzfahrindustrie, weil die dann beim Inselhopping immer das Ein- und Ausreisen machen mussten.
    In dem Fall laufen natuerlich die 90 Tage normal weiter.

    Wenn man moechte kann man natuerlich auch eine Ausreise verlangen. Kanada und Mexiko sind ja schliesslich immer noch andere Laender
    Und diese Kurztrips meinen dann wohl die, die dann auf diese Weise ihre 90 Tage verlängern wollen- und das klappt dann eben nicht. Da die das alles abgespeichert haben, sehen die ja sehr wohl ob jemand eine "richtige" Ausreise verlangt hat und nach 2-3 Tagen wieder auf der Matte steht.

    Lg
    Michaela
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  8. #8
    Cheeseburger in Paradise Avatar von Chris
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    das ist ja erstmal unabhaengig vom naechst bereisten Land nach der Ausreise ... aber darum ging es dem Themensteller ja nicht.

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