Zitat Zitat von Kali Beitrag anzeigen
Hallo Tres,
sie dürfen die Fahrzeugbreite nicht überschreiten auch wenn das Fahrzeug unter der maximalen Breite von 2.50m liegt.
Man könnte ja nen Fußgänger damit verletzen
Die Markissenkassette darft das aber schon wenn sie über 2 m hoch angebracht ist.
unser ist 243 cm breit und die markise ( awning ) ist circa 3 m hoch angebracht.. komische regelung meine seitenspiegel ueberschreiten auch die fahrzeugbreite