Empathie mit den Mitarbeitern ist bestimmt berechtigt. Mit dieser Begründung dürftest Du dann aber keine Firma für Falschverhalten bestrafen. Die Arbeitsplatzkarte wird dann immer gespielt.
Ist eigentlich das Hotel als Hotel oder als Veranstalter des Konzerts verklagt worden, war ja wohl in beiden Fällen das Mandalay.
Ich kenne Leute in Duisburg, die hätten nichts gegen eine Veranstaltungshaftung gehabt.Gruss
Gruss