Auf der Seite des Düsseldorfer Flughafens bin ich auf folgenden Hinweis gestossen:

Bei Flügen in die USA dürfen Pulver oder pulverähnliche Substanzen, die ein Volumen von mehr als 350 ml haben, nicht im Handgepäck mitgenommen werden. Daher wird allen Gästen mit dem Reiseziel USA empfohlen, auf die Mitnahme von Pulver oder pulverähnlichen Substanzen entweder vollständig zu verzichten oder diese im aufgegebenen Reisegepäck zu verstauen. Gültig ist dies ab Juni 2018.